Rechtsprechung
SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung eines die Sozialversicherungspflicht dem Grunde nach begründenden Beschäftigungsverhältnisses im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens; Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abgrenzung einer selbstständig oder abhängig Beschäftigung; Anwendung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Zwar betont das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die aus der Rundfunk- freiheit des Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) fließende grundsätzliche Freiheit des Rundfunkveranstalters, bar jeder fremden Einflussnahme bei Auswahl, Einstellung und Beschäftigung solche Rundfunkmitarbeiter zu bestimmen, die programmgestaltend tätig sind (s. BVerfG, NJW 1982, 1447 ff. [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77] ).Bei programmgestaltenden Mitarbeitern handelt es sich namentlich um Regisseure, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftler und Künstler, deren Tätigkeit dadurch gekennzeichnet ist, dass sie in typischer Weise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen und anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendungen einbringen (s. BVerfG, NJW 1982, 1447, 1448) [BVerfG 13.01.1982 - 1 BvR 848/77] .
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Die aus der Rundfunkfreiheit des Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgende Freiheit der Programmgestaltung auch im personellen Bereich führt jedoch dazu, dass es nicht als entscheidendes Kriterium für die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters und die Fremdnützigkeit seiner Arbeitsleistung angesehen werden kann, dass solche Mitarbeiter im Bereich Funk und Fernsehen ihre Dienste häufig nur mit Hilfe des technischen Apparates der Rundfunkanstalt und seines Mitarbeiterteams leisten können (s. BAG, NZA 1995, 622 ff.). - BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R
Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das …
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Kläger im konkreten Fall seine Feststellung als Selbständiger und nicht als abhängig Beschäftigter angestrebt hat (BSG 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R -).
- BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen - …
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Weist im Einzelfall eine Tätigkeit sowohl Merkmale der Abhängigkeit wie der Selbständigkeit auf, so kommt es bei der Beurteilung des Gesamtbildes darauf an, welche Merkmale überwiegen (…vgl. BSG, SozR 2400 § 2 Nr. 16;… BSG, SozR 2200 § 1227 Nr. 19; BSG, SozR 3-5425 § 1 Nr. 5). - BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90
Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Auch sog. unständige Beschäftigungsverhältnisse können solche i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV sein (vgl. BSG, SozR 3 - 4100 § 4 Nr. 1). - BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79
Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter - …
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Weist im Einzelfall eine Tätigkeit sowohl Merkmale der Abhängigkeit wie der Selbständigkeit auf, so kommt es bei der Beurteilung des Gesamtbildes darauf an, welche Merkmale überwiegen (vgl. BSG, SozR 2400 § 2 Nr. 16;… BSG, SozR 2200 § 1227 Nr. 19;… BSG, SozR 3-5425 § 1 Nr. 5). - BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76
Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien - …
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Weist im Einzelfall eine Tätigkeit sowohl Merkmale der Abhängigkeit wie der Selbständigkeit auf, so kommt es bei der Beurteilung des Gesamtbildes darauf an, welche Merkmale überwiegen (…vgl. BSG, SozR 2400 § 2 Nr. 16; BSG, SozR 2200 § 1227 Nr. 19;… BSG, SozR 3-5425 § 1 Nr. 5). - BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 2/97
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
Daher hat sich im Rundfunkbereich die Unterscheidung zwischen programmgestaltenden Tätigkeiten und solchen, bei denen der Zusammenhang mit der Programmgestaltung fehlt (sog. rundfunk- bzw. fernsehtypische Mitarbeit) entwickelt (vgl. nur BAG, AP Nr. 24 zu § 611 BGB Rundfunk). - SG Duisburg, 23.11.2005 - S 10 RA 19/03
Rentenversicherung
Auszug aus SG Dortmund, 26.07.2007 - S 26 (25) R 48/05
All diese Tätigkeiten, die der technischen und musikalischen Aufbereitung der täglich oder wöchentlich wiederkehrenden Beiträge dienten, nahm der Kläger zwar weitgehend selbständig, also ohne Absprache mit dem zuständigen Redakteur bzw. dem Tontechnikermeister vor, dies aber gerade deshalb, weil die Rahmenbedingungen vorgegeben und bekannt waren (s. auch SG Duisburg 22.11.2005 - S 10 RA 19/03 -).